Arbeitssicherheitsmanagement steht für eine systematische
Planung von Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Arbeitskräfte und
zur rechtlichen Absicherung Ihrer Arbeit. In vielen
Bereichen ist der Arbeitsschutz rechtlich vorgeschrieben und
muss entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.
Das Qualitätsmanagement garantiert Ihren Kunden eine
qualitativ hochwertige Leistung auf gleichbleibenden Niveau.
Selber profitieren Firmen z.B. durch kosteneffizientere
Arbeitsabläufe oder zufriedenere Mitarbeiter mit geringen
Krankenausfallzeiten.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Arbeiten sicher für sich,
Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden planen und durchführen
können. Damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind,
werden unsere Angebote im Arbeitsschutzbereich gemäß
Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und dem
berufsgenossenschaftlichen Regelwerk durchgeführt.
Unsere Qualifikation
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Fachkraft für Arbeitssicherheit
RAB 30 (Zum Arbeitsschutz auf Baustellen Geeigneter Koordinator)
TRGS 519 Asbest (Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten)
Brandschutzbeauftragter (Ausbildung von Brandschutzhelfern)
Betreuung und Beratung
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Prüfung von Arbeitsmitteln
Befähigte Person - Befugnis im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel der Bereiche ...
Qualitätsmanagement bezeichnet alle
organisatorischen Maßnahmen, die der Verbesserung der
Prozessqualität, der Leistungen und damit den Produkten
jeglicher Art dienen. Zahlreiche Leistungen können von
Firmen heutzutage nur noch angeboten werden, wenn die
Arbeitsprozesse entsprechend geplant und Einhaltung der
Planung nachgewiesen ist. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Unsere Qualifikation
Wir bieten nicht nur unsere Managementleistungen als Komplettpaket an, sondern beraten Sie hinsichtlich Ihrer Anforderungen und Wünsche individuell. So erfahren Sie, wann Sie eigene Qualitätsbeauftragte mit welchen Qualifikationen benötigen oder wann Sie spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten und nachweisen müssen.
© 2017
Walter
Remmers
Ausbildungsinstitut für Arbeits- und
Verkehrsmaschinen, Arbeitsschutzmanagement und Beratung
Burggraben 46
26506 Norden
Telefon: 04931 - 820 46 48
Mobil: 0163 - 753 77 90